Tiny House #02: Von Wohnsitzen und Steuern

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Leben

Ich habe wieder einige Telefonate hinter mir und ich bin schon wieder eingiges klüger. Wie ich schon geschrieben habe, gibt es beim Wohnen in einem Tiny House ein paar “aber“… Ich habe diese Woche mit einem netten Mann vom Kanton gesprochen und folgendes dabei erfahren. Das erste Problem ist, sich bei der Gemeinde anzumelden, bzw. nirgends angemeldet zu sein, weil kein fester Wohnsitz vorhanden ist. Um sich anzumelden muss man sich auf einem Wagenplatz befinden, der von der Gemeinde bewilligt wurde. Die Bewohner dieses Wagenplatzes sind dann normal bei der Gemeinde angemeldet und bezahlen Steuern. Diese Wagenplätze sind leider noch nicht so weit verbreitet. Das Anmelden spielt bei mir aber keine grosse Rolle, da ich meinen Wohnsitz z.B. zu meiner Mama “zügeln” könnte. Sobald man eine feste Wohnadresse hat und in dieser Gemeinde Steuern bezahlt, ist es eigentlich egal, wo man wohnt. Bzw. das bringt mich zu Punkt zwei: Wohnen und Bauen.
In der Schweiz gibt es die verschiedensten Bestimmungen, was und wo und wie etwas aufgestellt werden darf. Ich bin nun am abklären, wie so ein Tiny House aufgestellt werden darf. Ich denke, in einem Wohnwagen zu wohnen, der weder Festwasseranschluss noch Abwasser benötigt, sollte kein Problem sein. Beim Tiny House wäre das aber nötig bzw. schön zu haben. Das sind nun aber Bauvorschriften und da muss ich mich wieder neu informieren. Ich bin gespannt!

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